Das Bundesministerium für Digitales hat laut WirtschaftsWoche einen neuen Zusatzvertrag mit 1&1-Chef Ralph Dommermuth geschlossen. Der Kern der Vereinbarung: Das Unternehmen verpflichtet sich, bis Ende Juni 2025 mindestens 120 Mobilfunktürme in unterversorgten Gebieten zu errichten. Zusätzlich muss 1&1 fünf Millionen Euro mehr investieren als ursprünglich durch Zinserlasse vorgesehen.
Die Geschichte reicht zurück bis zum Mobilfunkgipfel 2018. Damals sagte Dommermuth angeblich zu, etwa 400 Standorte in weißen Flecken mit Mobilfunk zu versorgen. Im Gegenzug erhielt das Unternehmen einen Zinserlass auf den Milliardenkredit für die 5G-Frequenzen. Die Realität sieht anders aus: Ende 2024 hatte 1&1 lediglich 100 Standorte ausgebaut.
Ein wesentliches Problem lag in der ursprünglichen Vertragsgestaltung. Das Ministerium hatte keine konkrete Anzahl von Standorten festgeschrieben, sondern nur die Verwendung der Zinsersparnis geregelt. Beide Seiten gingen zunächst von Dachstandorten aus. Die Praxis zeigte jedoch, dass in ländlichen Regionen oft keine geeigneten Hochhäuser zur Verfügung stehen. Stattdessen müssen freistehende Funktürme errichtet werden. Diese benötigen massive Betonfundamente und durchlaufen aufwendige Genehmigungsverfahren.
Die Situation verschärfte sich dann wohl auch durch die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs. Preissteigerungen führten dazu, dass die eingeplanten Mittel für deutlich weniger Standorte reichten als geplant. BMDV-Staatssekretär Stefan Schnorr reagierte Ende 2024 mit Nachverhandlungen. Die zusätzlichen fünf Millionen Euro Investitionsverpflichtung können als Konsequenz für die Verzögerungen verstanden werden.
Die Standortwahl liegt bei den Konkurrenten Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica. Sie bestimmen entsprechend ihrer Netzlücken, wo 1&1 bauen muss. Dies führt dazu, dass fast ausschließlich freistehende Funkmasten mit Höhen bis zu 42 Metern erforderlich sind.
Der Fall hat auch juristische Dimensionen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die gesamte 5G-Auktion wegen möglicher Befangenheit aufgehoben. Dies betrifft den engen Austausch zwischen Bundesnetzagentur und Ministerium zur Diensteanbieterverpflichtung. Dadurch steht auch eine mögliche Strafe der Bundesnetzagentur gegen 1&1 in der Schwebe. Diese bezieht sich auf die nicht erfüllte Auflage, bis Ende 2022 tausend Mobilfunkstandorte zu errichten.
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